Ergänzende pastorale Dienste

Die „Ergänzenden pastoralen Dienste“ ermöglichen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen, Pastorinnen und Pastoren außerhalb einer Pfarrstelle privatrechtlich anzustellen. Mitarbeitende in den Ergänzenden pastoralen Diensten werden inzwischen vielfältig eingesetzt, häufig im Bereich von Jungendkirchen und Jugendseelsorge, wo sie andere Berufsfelder berühren. Dabei ist darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Profile gewahrt bleiben. Weder können und sollen Pastorinnen und Pastoren Mitarbeitende in der Jugendarbeit ersetzen, noch können und sollen ordinierte Mitarbeitende Pastorinnen oder Pastoren ersetzen. Auf der anderen Seite sind angemessene Unterscheidungen zum Pfarramt zu beschreiben. Pastorinnen und Pastoren sind nach dem Sprachgebrauch der Evangelischen Kirche im Rheinland keine Pfarrerinnen und Pfarrer, weil sie keine Pfarrstelle innehaben. Zu den Ergänzenden pastoralen Diensten gehören auch der pastorale Dienst im Ehrenamt sowie der pastorale Dienst auf Honorarbasis.

Hier finden Sie die Broschüre „Ergänzende pastorale Dienste“ zum Download.

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  • Red.
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