Einbindung in Entscheidungen

Bei Sitzungen des Presbyteriums sollen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende in wichtigen Angelegenheiten ihres Arbeitsgebiets zur Beratung hinzugezogen werden.

(Kirchenorganisationsgesetz §8 Absatz 5)

Ähnliche Artikel

Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit

weiterlesen

Finanzielles

weiterlesen

Begleitung und Unterstützung im Ehrenamt

weiterlesen

Verschwiegenheit und Datenschutz

weiterlesen

Versichert im Ehrenamt

weiterlesen

Recht auf Fortbildungen

weiterlesen