Arbeiten als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter im kirchlichen Dienst

Sie sind Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter im staatlichen Dienst und erwägen in den kirchlichen Verwaltungsdienst zu wechseln? Wir freuen uns, Sie als neue Kollegin oder neuen Kollegen im Kirchenbeamtenverhältnis begrüßen zu dürfen. Ihre staatliche Verwaltungsausbildung beziehungsweise Ihr Verwaltungsstudium können wir in aller Regel mit der kirchlichen Laufbahnprüfung gleichsetzen. Ihre bislang zurückgelegten Tätigkeitszeiten können in der Regel vollumfänglich sowohl besoldungsrechtlich als Erfahrungszeit als auch versorgungsrechtlich als anerkennungsfähige Zeit berücksichtigt werden.

24 Monate fiktive Beschäftigungszeit als Plus

Seit dem 1. April 2020 werden sogar fiktiv 24 Monate den tatsächlich abgeleisteten Beschäftigungszeiten hinzugefügt. Das führt dazu, dass Sie entweder unmittelbar einer höheren Erfahrungsstufe zugeordnet werden oder entsprechend zwei Jahre früher in eine höhere Erfahrungsstufe aufsteigen. Eine höhere Besoldung (selbst ohne Beförderung) ist die Folge. Ein Wechsel in den kirchlichen Verwaltungsdienst im Kirchenbeamtenverhältnis kann nach derzeitigem Recht zwar nicht im Rahmen einer Versetzung erfolgen, Ihnen kann jedoch eine Ernennungsurkunde ausgehändigt werden. Sollten Sie bereits den Status einer Beamtin beziehungsweise eines Beamten auf Lebenszeit erreicht haben, so berufen auch wir Sie unmittelbar in das Kirchenbeamtenverhältnis auf Lebenszeit.

  • Red.
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