Anstellung von Pfarrpersonen im Kirchenkreis beziehungsweise der Region

Um der fortschreitenden Veränderung zu begegnen, braucht es längerfristig krisenfeste Strukturen, eine Stärkung regionaler Räume und eine Kooperationskultur. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Anstellung von Pfarrpersonen im Kirchenkreis bzw. der Region. Dies erlaubt leichtere Anpassungen bei Wahrung gemeindlicher Identitäten. Dazu hat bereits eine Diskussion auf der Superintendent*innen-Konferenz stattgefunden mit der Bereitschaft von zwei Kirchenkreisen, das Modell zu erproben.

Im Kirchenkreis Simmern-Trarbach bestehen durch Beschluss der Kreissynode Kooperationsräume. Alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises sind jeweils einem Kooperationsraum zugeordnet. Die pfarramtliche Versorgung eines Kooperationsraums oder einzelner seiner Kirchengemeinden durch kreiskirchliche Funktionspfarrstellen wurde ermöglicht. Weitergehende Informationen hierzu gibt es im Kirchlichen Amtsblatt von Mai 2022  (S. 153f).  Im August 2023 wurde die Erprobung um Mitarbeitende im Gemeinsamen Pastoralen Amt erweitert. Im Kirchenkreis Kleve wird die Zuständigkeit einer Region für die Verteilung des Pfarrdienstes  in der Region erprobt. Einzelheiten hierzu stehen im Kirchlichen Amtsblatt von August 2023 (S. 195f.).

Für den Kirchenkreis Kleve gilt seit August eine Erprobungsverordnung. Diese ermöglicht es, Pfarrpersonen mehreren Kirchengemeinden zuzuordnen. Jede Pfarrperson hat unverändert eine Kirchengemeinde als Anstellungsträgerin. Aber die Kirchengemeinden, die zu einer Region verbunden sind, können über eine gemeinsame Beschlussfassung regeln, dass die Pfarrperson in mehreren Kirchengemeinden pfarramtlichen Dienst versieht (d.h. ihnen „zugeordnet“ wird) und bestimmte Aufgaben für mehrere oder alle Kirchengemeinden wahrnimmt. Die Pfarrpersonen sind in allen Presbyterien der Kirchengemeinden, denen sie zugeordnet sind, stimmberechtigtes Mitglied. In allen anderen Presbyterien können sie beratend teilnehmen. Die operativen Entscheidungen werden in einem gemeindeverbindenden Ausschuss getroffen. Auch über die Besetzung der Pfarrstelle entscheiden die Kirchengemeinden in der Region gemeinsam. Für die Pfarrwahl wird eine regionale Wahlversammlung gebildet.

Projektteam

  • Projektleiterin: Kristin Steppan, Leiterin des Rechtsdezernats
  • Projektverantwortlicher: Dr. Johann Weusmann, Vizepräsident
  • Beteiligte Gremien: An der Entwicklung des Erprobungsgesetzes war der Ausschuss für Kirchenordnung beteiligt.
  • Gerald Biebersdorf