Mit Brot und Wein und den Einsetzungsworten feiert die christliche Gemeinde das Sakrament des Abendmahls, die Gemeinschaft mit Christus und allen Gläubigen. Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare und wirksame Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Die Zeichen der Abendmahlsfeier sind Brot und Wein, sie stehen für den Leib und das Blut Jesu Christi. Die Gläubigen empfangen im Abendmahl Anteil an seinem Tod und seiner Auferstehung. In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es in Artikel 73 über das Heilige Abendmahl: „Aufgrund der Einsetzung durch Jesus Christus feiert die Gemeinde das Abendmahl. Sie verkündigt den Tod des Herrn, durch den Gott die Welt mit sich versöhnt hat, dankt für seine Gegenwart, bittet um die Gabe des Heiligen Geistes und schaut voraus auf Christi Wiederkunft.“
Alle Getauften sind an den Tisch des Herrn eingeladen
Gott nimmt alle Menschen an, wie sie sind, aber er lässt sie nicht wie sie sind. Die Buße, die Umkehr ist nicht Bedingung der Sündenvergebung, sondern die „Frucht“ und Folge. Diese theologische Einsicht wird konsequent auf die Feier des Abendmahls übertragen. Alle Getauften sind an den Tisch des Herrn eingeladen, egal welcher Konfession und in welcher Lebenssituation sie stehen. Nur jede und jeder selbst kann sich von dieser Einladung ausschließen. Dieses Abendmahlsverständnis erlaubt es auch, dass in der Evangelischen Kirche im Rheinland in vielen Gemeinden Kinder das Abendmahl mitfeiern dürfen.
Abendmahlsgemeinschaft geht über eigene Kirchengrenzen hinaus
Im Abendmahl feiert die Kirche die Gemeinschaft mit Jesus Christus. Diese Gemeinschaft geht weit über die Grenzen der eigenen Kirche hinaus. Darum sind zum Abendmahl in der Evangelischen Kirche im Rheinland Christinnen und Christen aus allen Konfessionen eingeladen. Über die Abendmahlseinladung an einzelne hinaus gibt es offizielle Vereinbarungen zwischen den Kirchen. Die bedeutendste Vereinbarung ist die „Leuenberger Konkordie“ von 1973 , in der fast alle evangelischen Kirchen in Europa und einige Kirchen in Lateinamerika eine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft bilden, die „Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa (GEKE)“. Vereinbarungen bestehen auch mit der United Church of Christ in den USA, der Evangelisch-Methodistischen Kirche und dem Katholischen Bistum der Altkatholiken. Keine Abendmahlsgemeinschaft besteht mit den orthodoxen Kirchen und der Römisch-katholischen Kirche. Die Römisch-katholische Kirche lehnt – vor allem wegen eines unterschiedlichen Amtsverständnisses – die Abendmahlsgemeinschaft und die Eucharistische Gastfreundschaft (Einladung zum Abendmahl) ab. Ausnahmen bestehen nur in besonderen Einzelfällen. Vor allem wegen der vielen konfessionsverbindenden Familien und Ehen ist die Evangelische Kirche bemüht, in der Frage der Abendmahlsgemeinschaft Fortschritte zu erzielen.
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