DREI FRAGEN AN… Birte Laubach, im Landeskirchenamt auch zuständig für die Antragstellung der Förderanträge zur Wiederaufbauhilfe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, zum aktuellen Stand der Förderungen nach der Hochwasser-Katastrophe von 2021.
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hat heute in der Evangelischen Kirchengemeinde Opladen den Bewilligungsbescheid für die Fluthilfe in Höhe von 4,14 Millionen Euro übergeben. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden die Kirche, das Gemeindehaus, die Kita und das Verwaltungsgebäude an der Bielertstraße sowie das Gemeindezentrum in Lützenkirchen überflutet und teilweise stark beschädigt. Warum hat die Bewilligung der Wiederaufbauhilfe hier so lange gedauert?
Birte Laubach: Das Verwaltungsamt des Kirchenkreises Leverkusen hat sich für die Gemeinde Opladen zeitnah nach dem Hochwasser-Ereignis 2021 mit mir in Verbindung gesetzt und innerhalb eines Jahres alle erforderlichen Unterlagen wie Gutachten, Fotos und Kalkulationen für jedes beschädigte Gebäude zusammengetragen. Bei manchen Themen musste sich das Presbyteriumn in Opladen erst noch entscheiden, wie saniert werden soll. Dies einmütig zu beschließen ist nicht immer einfach. Der Grundantrag wurde dann im Mai 2023 gestellt. Insgesamt sind in der Gemeinde Opladen sechs Gebäude vom Hochwasser 2021 beschädigt worden, weshalb der Grundantrag sehr umfangreich geworden ist. Der von der Gemeinde beauftragte externe Gutachter und Architekt konnten nach Antragstellung die zahlreichen Rückfragen von NRW.Urban, Bezirksregierung und Ministerium zu den einzelnen Gebäuden alle beantworten, so dass nach mehreren erforderlichen Anpassungen der Grundantrags nun endlich nach fast 16 Monaten Prüfung auch bewilligt ist. Die Geduld und der Wille, hier dran zu bleiben, rechne ich der Gemeinde und dem Verwaltungsamt hoch an. Jetzt können die Sanierungsarbeiten vor allem an der Bielertkirche endlich weitergehen. Das freut mich sehr.
Wie ist der aktuelle Stand bei den Förderanträgen?
Laubach: Bisher haben 30 Gemeinden einen Grundantrag gestellt, von denen bereits 20 mit einer Fördersumme von insgesamt rund 16,86 Millionen Euro bewilligt sind. Teilweise wurden auch schon Fördergelder an die Gemeinden ausgezahlt. Bei zwei Wiederaufbauprojekten sind die Verwendungsnachweise gestellt, bei anderen wurden Änderungsanträge zu notwendigen Mehrkosten eingereicht. Die weiteren zehn Grundanträge befinden sich in der Prüfung – hier gibt es teilweise umfangreiche Nachfragen, sodass die Bewilligung noch etwas dauert. Wichtig ist jeweils die enge Absprache mit den Kirchenkreis-Verwaltungen zu den noch offenen Punkten. Das funktioniert meist sehr gut.
Können Gemeinden auch jetzt noch Förderungen beantragen und auf was müssen sie sich einstellen?
Laubach: Ja, unbedingt. Die Frist für das Stellen des Grundantrags endet erst am 30. Juni 2026. Es ist also noch etwas Zeit. Hier empfehle ich den betroffenen Gemeinden, sich zeitnah mit mir in Verbindung zu setzen, um die für den Grundantrag erforderlichen Schritte zu besprechen. Hinweisen möchte ich darauf, dass drei Jahre nach dem Hochwasser und mit den in der Zwischenzeit gesammelten Erfahrungen sowohl auf Seiten der Antragstellenden als auch bei den Bewilligungsinstanzen das Prüfverfahren jetzt sehr detailliert und gründlich ist. Es ist also mit einer gewissen Dauer der Prüfung zu rechnen. Eine zeitnahe Antragsstellung ist unbedingt zu empfehlen. Sprechen Sie mich gerne an.
Info: Wiederaufbauhilfe beantragen
Alle vom Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Kirchenkreise und -gemeinden können nach Maßgabe der Förderrichtlinie Wiederaufbauhilfe NRW und der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbauhilfe Rheinland-Pfalz noch bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Mit den Ministerien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist abgesprochen, dass die Landeskirche an zentraler Stelle im Landeskirchenamt für ihre Kirchenkreise und -gemeinden die Förderanträge stellt. Kontakt: Birte Laubach, E-Mail: fluthilfe@ekir.de, Telefon: 0211 4562-298