Erinnern für die Zukunft – die Barmer Theologische Erklärung

Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 ist ein Schlüsseltext für den deutschen und den weltweiten Protestantismus. Mitglieder der Bekennenden Kirche wehrten sich damit gegen die Vereinnahmung von Kirche und Christentum durch die Nationalsozialisten und setzten ein Zeichen des Widerstands. Am Montag, 31. Mai 2021, unterzeichnen der Evangelische Kirchenkreis Wuppertal und die Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel (KiHo) einen Kooperationsvertrag, der die Erinnerung an die Erklärung und das gemeinsame Erbe aktiv beleben soll.

„Das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit.“ Was heute unvorstellbar klingt: Wer sich 1934 mit diesen Worten zu seinem Glauben bekannte, dem drohte Verfolgung und Verhaftung durch die Nationalsozialisten. Dennoch versammelten sich damals 139 Delegierte aus ganz Deutschland zur ersten Synode der Bekennenden Kirche in Barmen-Gemarke, um der erstarkenden Diktatur und ihrer menschenverachtenden Ideologie Grenzen zu setzen. In der Barmer Theologischen Erklärung formulierten sie sechs Thesen, in denen sie ihr Bekenntnis zu Gott und den unverrückbaren Grundwahrheiten des evangelischen Glaubens zum Ausdruck brachten und die sie am 31. Mai 1934 veröffentlichten. Heute gilt die Erklärung als im deutschen Protestantismus als verpflichtender Bekenntnistext. Sie ist im ersten Artikel der EKD-Grundordnung verankert. Im Januar 2021 erhielt sie in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland den Status eines Bekenntnisses und nicht mehr nur eines Glaubenszeugnisses.

Grund und Freiheit des Glaubens in sechs Thesen

„Wer glaubt, bezieht Position, wo es gilt, für Gottes Gebote der Menschlichkeit einzutreten und Nein zu sagen, wo Menschen und Systeme sich letzte Autorität anmaßen. In den sechs Thesen bekennen die Mitglieder der Bekennenden Kirche den Grund und die Freiheit ihres Glaubens, gegen die Vereinnahmung durch den Nationalsozialismus. Für unsere Kirche heute hier in Wuppertal ist die Erklärung Herausforderung und Ermutigung zugleich. Unsere Fragen und Probleme sind ganz andere, und doch können wir uns wie die Synodalen damals durch das Wort Gottes herausfordern und ermutigen lassen, in seinem Sinn Haltung zu zeigen und Zeichen zu setzen. “, so Ilka Federschmidt, Superintendentin des Kirchenkreises Wuppertal.

Hochschule als Akt des Widerstandes gegründet

„Die Kirchliche Hochschule in Wuppertal wurde 1935 gegründet – ebenfalls von Mitgliedern der Bekennenden Kirche als Akt des Widerstands gegen die ideologische Gleichschaltung von Kirche und Theologie durch die Nazi-Diktatur“, sagt Hellmut Zschoch, Professor für Kirchengeschichte an der KiHo. „Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus haben bei uns daher keinen Platz. Vielmehr gehören der Einsatz für die Freiheit von Glauben, Forschung und Lehre sowie der Widerstand gegen jede Form von Diskriminierung zur Tradition der Hochschule.“

Vertragsunterzeichnung live per Zoom verfolgen

Den 87. Jahrestag der Barmer Theologischen Erklärung am 31. Mai 2021 nehmen der Evangelische Kirchenkreis Wuppertal und die Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel zum Anlass, einen Kooperationsvertag zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung erfolgt im Rahmen eines Gottesdienstes durch Superintendentin Ilka Federschmidt und KiHo-Rektorin Prof. Dr. Konstanze Kemnitzer. Der Gottesdienst wird per Zoom ab 19 Uhr live aus der Gemarker Kirche übertragen. Die Einwahldaten gibt es hier

Der 31. Mai soll als Gedenktag etabliert werden

Der evangelische Kirchenkreis Wuppertal und die Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel sehen sich den „Erfahrungen und Einsichten der Bekennenden Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus, wie sie insbesondere in der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 Gestalt angenommen haben, verpflichtet“, heißt es in dem Kooperationsvertrag. „Mit der Kooperation wird dieses bedeutende Erbe für die theologische Reflexion, die kirchliche Verkündigung und das christliche Leben der Gegenwart fruchtbar gemacht zu aktuellen Impulsen für den deutschen und internationalen Protestantismus sowie für die weltweite Ökumene.“ Mit der Kooperation wollen beide Organisationen den 31. Mai als Gedenktag etablieren, an dem sie regelmäßig in Form eines gemeinsamen Gottesdienstes in der Gemarker Kirche an die Unterzeichnung der Barmer Theologischen Erklärung erinnern.

Dauerausstellung im Zentrum der Kooperation

Im Zentrum der Kooperation steht die vom Kirchenkreis betriebene Dauerausstellung „Gelebte Reformation. Die Barmer Theologische Erklärung“ in der Gemarker Kirche in Wuppertal-Barmen. Durch die professionell entworfene Ausstellungsarchitektur mit interaktiven Elementen wird das historische Ereignis und seine Wirkung in Szene gesetzt. Die Ausstellung zeigt, wie reformatorisches Denken Impulse für christliches Handeln im gesellschaftlichen Kontext setzen kann. Damit führt sie Besucherinnen und Besuchern anschaulich vor Augen, welche Bedeutung Glaube und Zivilcourage bei der Verteidigung von Freiheit und Frieden haben. Der Evangelische Kirchenkreis Wuppertal stellt im Rahmen der Kooperation einen Lehrauftrag an der KiHo bereit, der erstmal im Wintersemester 2021/22 durchgeführt wird. Darüber hinaus sind gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Ausstellungsinhalte geplant.

Kollekte für diakonische Arbeit der jüdischen Gemeinde

Die Corona-Pandemie trifft auch die jüdische Gemeinde in Wuppertal hart. Zusammenkünfte und Kreise sind kaum noch möglich, das Gemeindeleben ist stark ausgebremst. Besonders die älteren Gemeindemitglieder vermissen den Gottesdienst und leiden unter Einsamkeit und Isolation. Hier sieht die Gemeinde sich verstärkt gefordert und findet kreative Wege: Es werden Päckchen mit allerlei Notwendigem gepackt und den Menschen nach Hause gebracht. Zum Shabbat gib es jede Woche Tüten mit Challah-Broten und Wein für die Kiddushfeier zu Hause. Gemeinsam in der Synagoge ist das wegen Corona momentan leider nicht möglich. Die Kollekte des Barmen-Gottesdienstes möchte diese wichtige diakonische Arbeit in der jüdischen Gemeinde unterstützen.

Nutzen Sie die Online-Kollekte oder folgendes Kollektenkonto:

Empfänger: Gesamtverband Wuppertal
IBAN: DE50330500000000294645
BIC: WUPSDE33XXX
Sparkasse Wuppertal
Verwendungszweck: Kollekte BTE 31.05. Jüdische Kultusgemeinde

 

 

  • 27.5.2021
  • Kirchenkreis Wuppertal
  • EKiR/Daniel Schmitt