Pläne für die Jugendarbeit, Neu-Organisation für internationale Ökumene und Notfallseelsorge

Wie die evangelische Jugend auch künftig attraktiv für junge Menschen aus der gesamten Stadt sein kann, damit beschäftigt sich die Konzeption, an der junge Erwachsene im Kirchenkreis maßgeblich beteiligt sind. Die Vorstellung neuer Zwischenergebnisse war ein inhaltlicher Schwerpunkt auf der Kreissynode An der Ruhr, die am Freitag im Haus der Evangelischen Kirche tagte. Ferner wurden organisatorische Fragen für die kirchliche Arbeit in der internationalen Ökumene und in der Notfallseelsorge verhandelt.

Zentral für das vorgestellte Konzept der Jugendarbeit ist das Bespielen eines neuen gemeinsamen Ortes: Die bisherigen Räume des Gemeindedienstes für Mission und Ökumene an der Kaiserstraße 6 (im Komplex Altenhof mit Eingang über die Freitreppe an der Kaiserstraße), so sieht es der Vorschlag vor, sollen künftig komplett der evangelischen Jugendarbeit gehören. Eine neue direkte Verbindung zu den Veranstaltungsräumen des Altenhofes soll bessere Voraussetzungen für Jugendevents an diesem Ort schaffen. Auch eine stärkere Kooperation mit der benachbarten Evangelischen Ladenkirche ist angedacht. Die Arbeit für Jugendliche soll, so sieht es der Vorschlag vor, aus den einzelnen Gemeindehäusern überwiegend in die Stadtmitte verlagert werden, um möglichst attraktiv für junge Menschen aus der gesamten Stadt zu sein.

Damit die Jugendarbeit grundlegend neu ausgerichtet werden kann, bedarf es noch der Zustimmung der Gemeindepresbyterien.

Der Kreissynodalvorstand unter Vorsitz von Superintendent Gerald Hillebrand
Der Kreissynodalvorstand unter Vorsitz von Superintendent Gerald Hillebrand

Ein weiteres Thema der Mülheimer Kreissynode waren organisatorische Fragen der Notfallseelsorge. Eine Veränderung wurde beschlossen: Die überwiegend in Gemeinden tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer sind künftig nicht mehr automatisch zum Dienst in der Notfallseelsorge verpflichtet, weil die besonderen Anforderungen des Dienstes nicht von jeder Pfarrperson gleichermaßen zu schultern sind. Grund sind unter anderem Arbeitsverdichtungen in den Gemeinden, da die Pfarrstellenkonzeption in den vergangenen Jahren steigende Zahlen von Gemeindemitgliedern pro Pfarrperson vorgesehen hat. Ein Beschluss über Vertretungen der Notfallseelsorge in der Krankenhausseelsorge wurde vertagt. Bis zum Jahresende soll ein Konzept für Vertretungen bei Notfällen im Krankenhaus entwickelt werden. Ziel der zunächst vorgeschlagenen Veränderung war eine Angleichung an die Einsatzregelungen in den benachbarten kooperierenden Kirchenkreisen mit Blick auf eine künftige Zusammenarbeit in der Region.

Ein weiteres Thema auf der Tagesordnung des Mülheimer Kreissynode war die Neuaufstellung im Bereich der internationalen Ökumene. An die Stelle des bisherigen kreiskirchlichen Fachausschusses für Ökumene und Partnerschaft und des Partnerschaftskreises Tansania tritt ein neuer gemeinsamer Ausschuss Partnerschaft und Ökumene. Diese Konstruktion ermöglicht es allen Interessierten, dort mitzuarbeiten. Die Beteiligung im Fachausschuss war zuvor Presbyter*innen vorbehalten, die von den Gemeinden delegiert wurden.

Ferner fanden Nachbesetzungen verschiedener Synodaler Ausschüsse statt. In den Ausschuss für Jugend und Schule wurden Johanes Glahn (Lukaskirchengemeinde) und Simon Sandmann (Lukaskirchengemeinde) als stellvertretendes Mitglied berufen. Wolfgang Höfs (Markuskirchengemeinde) wurde in den Fachausschuss Finanzen und Verwaltung berufen.

Die Arbeit an der im vergangenen November beschlossenen Fusion der Kirchenkreisverwaltungen in Mülheim und Oberhausen wird unterdessen fortgeführt, stand aber nicht auf der aktuellen Tagesordnung der Kreissynode. Weitere Beschlüsse, etwa bezüglich einer gemeinsamen Satzung, werden bei folgenden Tagungen der Kreissynode gefasst.

Stichwort: Synode
Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament“, eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich. Zum Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr zählen rund 40.000 Gemeindeglieder.

  • 2.6.2023
  • Annika Lante
  • Red