Medieneinladung: Synode berät Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Termin am Dienstag, 14. Januar 2020, 13.15 Uhr, in Bad Neuenahr

Bad Neuenahr. Bei ihrer laufenden Tagung in Bad Neuenahr berät die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland auch über ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz, das voraussichtlich am Mittwoch beschlossen wird, schreibt die rheinische Kirche eine lange Geschichte im Umgang mit der Verletzung sexueller Selbstbestimmung fort: Bereits seit dem Jahr 2003 gelten entsprechende Leitlinien samt einer Null-Toleranz-Politik.

Hilfe für Betroffene

Was im Umgang mit sexualisierter Gewalt aktuell in der Evangelischen Kirche im Rheinland Sache ist, welche Hilfen es für Betroffene gibt und was der vorliegende Gesetzentwurf an Neuerungen vorsieht, darüber informieren wir Vertreterinnen und Vertreter der Medien im Rahmen einer

P R E S S E K O N F E R E N Z
am Dienstag, 14. Januar 2020, um 13.15 Uhr
im Dorint-Tagungszentrum, Raum Dualis,
Am Dahliengarten 1, 53474 Bad Neuenahr.

Dabei stehen Rede und Antwort: Kirchenrat Jürgen Sohn (Leitender Dezernent für den Bereich Gemeinde und Seelsorge), Claudia Paul (Ansprechpartnerin für Betroffene) und Edwin Jabs (Theologe, Psychologe und Leiter der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung in Düsseldorf).

Anmeldungen bitte an: pressestelle@ekir.de.

Die Pressekonferenz wird auf www.ekir.de/landessynode live übertragen.

  • 13.1.2020
  • Jens Peter Iven